§1. Vertragsabschluss
Alle Angebote der Fa. Conliving GmbH sind freibleibend.
Sie gelten als angenommen, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt bzw. daraus resultierende Bestellungen ausgeführt wurden.
Der Käufer ist an seine Bestellung gebunden.
§2. Lieferzeit
Konnte eine vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden, hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Nach Ablaufdiese Nachfrist ist der Käuferberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferfrist und Nachfrist sind unterbrochen, wenn der Verkäufer der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Umstände gehindert wird, die er trotz der ihm zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte.
Weitere Ansprüche wegen einer Verzögerung sind ausgeschlossen.
§3. Kaufpreis / Zahlungsbedingungen / Verzug
Der Kaufpreis für neue und gebrauchte Container ist bei Auftragserteilung zahlbar.
Der Verkäufer kann mit dem Käuferweitere Zahlungsbedingungen vereinbaren.
Der Käufer kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn der Kaufpreis nicht innerhalb einer Woche seit Fälligkeit beim Verkäufer gezahlt ist.
Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % berechnet; hinzu kommt der Ersatz, der durch den Verzug bedingten Auslagen.
Für jede Mahnung berechnet der Verkäufer dem Käufer 05,00 €.
§4. Gewährleistung
Neucontainer:
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre.
Sichtbare Mängel sind bei der Lieferung unverzüglich auf dem Lieferschein zu vermerken sowie innerhalb einer Woche schriftlich beim Lieferer anzuzeigen.
Nicht sofort ersichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich beim Lieferer anzuzeigen.
Ausgenommen hiervon sind mögliche Mängel, auf welche bereits im Angebot hingewiesen wurde.
§5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung
Eigentum der Firma Conliving GmbH.
§6. Transporte / Frachtkosten:
Die Einsatzstellen müssen mit einem großen Lkw erreichbar und befahrbar sein.
(Die Zufahrt für einen 12 m Sattel- Auflieger muss gewährleistet sein.)
Dem Transporteur steht bauseits eine Hilfskraft zur Verfügung.
Die Zufahrten, Stand-und Abstützplätze sind freizuhalten, zu befestigen und ggf. von Schnee und Eis zu Beträumen.
Anfallende Wartezeiten werden zusätzlich berechnet.
Bei Transportpauschalen ist eine Wartezeit von 15 Min. inbegriffen.
Die angegebenen Frachtpreise basieren auf den von Ihnen angegebenen Maßen und Gewichten sowie auf den heute gültigen Tarifen und Beförderungsverhältnissen.
Sollte es bei dem Transport vor Bereitung bzw. -durchführung zu Abweichungen von Ihren Angaben kommen, sind wir zu Preiskorrekturen berechtigt.
Alle durch Aufstellung, An- und Abtransport anfallenden Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§6b. Kranarbeiten
Die Container werden nicht über Zäune, Anpflanzungen, Autos oder sonstiges bewirtschaftetes Gebiet gehoben und im Abstand
von max. 1 m vor Bauwerken abgesetzt.
Die Arbeit mit einem großen Kran muss möglich sein(Elektroleitungen).
Freie Arbeitshöhe des Kranes 8 m, Durchfahrtshöhe 4,50 m, Durchfahrtsbreite 3 m.
§7. Eignung
Die Eignung der Container(Anlage) und des eventuell mitgelieferten Zubehörs (z. B. Treppen, Klimageräte etc.) für den geplanten Verwendungszweck kann nichtbeurteilt werden; wir übernehmen dafür keine Gewähr.
In Abhängigkeit vom Verwendungszweck können für die Aufstellung, Errichtung und/oder Nutzung der Container(Anlage) und des Zubehörs behördliche Bewilligungen notwendig sein, die von Ihnen zu besorgen sind.
Conliving GmbH haftet gegenüber dem Käufer nicht für Produktionsstillstand, entgangenem Gewinn, Nutzungs-ausfall,
Vertragseinbußen oder jeden anderen wirtschaftlichen oder indirekten Folgeschaden.
Sofern Montagen vereinbart sind, gelten dafür folgende Bedingungen: Die Lieferung und Montage von Vorrichtungen, Anbauten, Aufbauten etc. erfolgt gemäß Ihrer detaillierten Anforderung.
Allgemeine Verweise auf gesetzliche oder technische Normen sind in diesem Falle nicht ausreichend.
Die Prüfung, ob die vorgesehene Ausführung der Vorrichtungen, Anbauten, Aufbauten etc. den vor Ort geltenden Bauvorschriften und Benützungsvorschriften entspricht, wird von Ihnen vorgenommen.
Unsere bei Bedarf zur Verfügung gestellten Zeichnungen und Skizzen dienen Ihnen als Vorschläge für diese Prüfung.
Sicherheitsbelehrungen und weitere Gefahrenhinweise sind von Ihnen vorzunehmen, ebenso wie die Vorkehrungen betreffend Brandschutz.
§8. Allgemeine Bestimmungen
Erfolgt die Abnahme der Container durch den Kunden nicht zum
vorher vereinbarten Liefertermin, ist der Lieferer berechtigt, dadurch anfallende Kosten für Zwischenlagerung, Handling
sowie zusätzliche Transporte in Rechnung zu stellen.
Dies gilt insbesondere auch in Fällen höherer Gewalt, bei Arbeitskämpfen sowie dem Eintreten sonstiger unvorhergesehener Ereignisse.
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, (Bielefeld).
Dies gilt auch im Fall des Rücktritts und des Protestes von Wechseln und Schecks, die stets nur erfüllungshalberangenommen werden.
Für den unter diesen Bestimmungen abgeschlossenen Vertrag ist, soweit nicht entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen
getroffen worden sind, deutsches Recht anwendbar.
Der Unterzeichner des Kaufvertrages/ der Besteller haftet neben der Person, Firma und Organisation, für die er den Kaufvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
Sollten einzelne Bestimmungen des Kaufvertrages odervorstehender Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen oder Bedingungen hiervon nicht berührt.
Vereinbarter Gerichtsstand ist (Bielefeld).
§9. Speicherung des Vertragstextes / Hinweise zur Datenverarbeitung
§9.1 Hinweise zur Datenverarbeitung
GEEZY erhebt im Rahmen der Abwicklung der Verträge Daten des Nutzers. GEEZY beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes.
Ohne Einwilligung des Nutzers wird GEEZY Bestands- und Nutzungsdaten des Nutzers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Ohne die Einwilligung des Nutzers wird GEEZY Daten des Nutzers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
Weitere Informationen zum Umgang mit den persönlichen Daten des Nutzers sind unter der Datenschutzerklärung von GEEZY zu finden.
§10. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine später in sie aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesen AGB oder ihren Ergänzungen heraus-stellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. § 306 Abs. 2 und 3 BGB bleibt davon unberührt.