AGBs

§1. Vertragsabschluss

Alle Angebote der Fa. Conliving GmbH sind freibleibend.

Sie gelten als angenommen, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt bzw. daraus resultierende Bestellungen ausgeführt wurden.

Der Käufer ist an seine Bestellung gebunden.

 

§2. Lieferzeit

 Konnte eine vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden, hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen.

Nach Ablaufdiese Nachfrist ist der Käuferberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Lieferfrist und Nachfrist sind unterbrochen, wenn der Verkäufer der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Umstände gehindert wird, die er trotz der ihm zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte.

Weitere Ansprüche wegen einer Verzögerung sind ausgeschlossen.

 

§3. Kaufpreis / Zahlungsbedingungen / Verzug 

Der Kaufpreis für neue und gebrauchte Container ist bei Auftragserteilung zahlbar.

Der Verkäufer kann mit dem Käuferweitere Zahlungsbedingungen vereinbaren.

Der Käufer kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn der Kaufpreis nicht innerhalb einer Woche seit Fälligkeit beim Verkäufer gezahlt ist.

Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % berechnet; hinzu kommt der Ersatz, der durch den Verzug bedingten Auslagen.

Für jede Mahnung berechnet der Verkäufer dem Käufer 05,00 €.

 

§4. Gewährleistung

 Neucontainer:

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre.

Sichtbare Mängel sind bei der Lieferung unverzüglich auf dem Lieferschein zu vermerken sowie innerhalb einer Woche schriftlich beim Lieferer anzuzeigen.

Nicht sofort ersichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich beim Lieferer anzuzeigen.

Ausgenommen hiervon sind mögliche Mängel, auf welche bereits im Angebot hingewiesen wurde.

 

§5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung

Eigentum der Firma Conliving GmbH.

 

§6. Transporte / Frachtkosten:

 Die Einsatzstellen müssen mit einem großen Lkw erreichbar und befahrbar sein.

(Die Zufahrt für einen 12 m Sattel- Auflieger muss gewährleistet sein.)

Dem Transporteur steht bauseits eine Hilfskraft zur Verfügung.

Die Zufahrten, Stand-und Abstützplätze sind freizuhalten, zu befestigen und ggf. von Schnee und Eis zu Beträumen.

Anfallende Wartezeiten werden zusätzlich berechnet.

Bei Transportpauschalen ist eine Wartezeit von 15 Min. inbegriffen.

Die angegebenen Frachtpreise basieren auf den von Ihnen angegebenen Maßen und Gewichten sowie auf den heute gültigen Tarifen und Beförderungsverhältnissen.

 

Sollte es bei dem Transport vor Bereitung bzw. -durchführung zu Abweichungen von Ihren Angaben kommen, sind wir zu Preiskorrekturen berechtigt.

Alle durch Aufstellung, An- und Abtransport anfallenden Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

§6b. Kranarbeiten

 Die Container werden nicht über Zäune, Anpflanzungen, Autos oder sonstiges bewirtschaftetes Gebiet gehoben und im Abstand

von max. 1 m vor Bauwerken abgesetzt.

Die Arbeit mit einem großen Kran muss möglich sein(Elektroleitungen).

Freie Arbeitshöhe des Kranes 8 m, Durchfahrtshöhe 4,50 m, Durchfahrtsbreite 3 m.

 

§7. Eignung

 Die Eignung der Container(Anlage) und des eventuell mitgelieferten Zubehörs (z. B. Treppen, Klimageräte etc.) für den geplanten Verwendungszweck kann nichtbeurteilt werden; wir übernehmen dafür keine Gewähr.

In Abhängigkeit vom Verwendungszweck können für die Aufstellung, Errichtung und/oder Nutzung der Container(Anlage) und des Zubehörs behördliche Bewilligungen notwendig sein, die von Ihnen zu besorgen sind.

Conliving GmbH haftet gegenüber dem Käufer nicht für Produktionsstillstand, entgangenem Gewinn, Nutzungs-ausfall,

Vertragseinbußen oder jeden anderen wirtschaftlichen oder indirekten Folgeschaden.

Sofern Montagen vereinbart sind, gelten dafür folgende Bedingungen: Die Lieferung und Montage von Vorrichtungen, Anbauten, Aufbauten etc. erfolgt gemäß Ihrer detaillierten Anforderung.

Allgemeine Verweise auf gesetzliche oder technische Normen sind in diesem Falle nicht ausreichend.

Die Prüfung, ob die vorgesehene Ausführung der Vorrichtungen, Anbauten, Aufbauten etc. den vor Ort geltenden Bauvorschriften und Benützungsvorschriften entspricht, wird von Ihnen vorgenommen.

Unsere bei Bedarf zur Verfügung gestellten Zeichnungen und Skizzen dienen Ihnen als Vorschläge für diese Prüfung.

Sicherheitsbelehrungen und weitere Gefahrenhinweise sind von Ihnen vorzunehmen, ebenso wie die Vorkehrungen betreffend Brandschutz.

 

§8. Allgemeine Bestimmungen

Erfolgt die Abnahme der Container durch den Kunden nicht zum

vorher vereinbarten Liefertermin, ist der Lieferer berechtigt, dadurch anfallende Kosten für Zwischenlagerung, Handling

sowie zusätzliche Transporte in Rechnung zu stellen.

Dies gilt insbesondere auch in Fällen höherer Gewalt, bei Arbeitskämpfen sowie dem Eintreten sonstiger unvorhergesehener Ereignisse.

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, (Bielefeld).

Dies gilt auch im Fall des Rücktritts und des Protestes von Wechseln und Schecks, die stets nur erfüllungshalberangenommen werden.

Für den unter diesen Bestimmungen abgeschlossenen Vertrag ist, soweit nicht entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen

getroffen worden sind, deutsches Recht anwendbar.

Der Unterzeichner des Kaufvertrages/ der Besteller haftet neben der Person, Firma und Organisation, für die er den Kaufvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.

Sollten einzelne Bestimmungen des Kaufvertrages odervorstehender Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen oder Bedingungen hiervon nicht berührt.

Vereinbarter Gerichtsstand ist (Bielefeld).

 

§9. Speicherung des Vertragstextes / Hinweise zur Datenverarbeitung

§9.1 Hinweise zur Datenverarbeitung

GEEZY erhebt im Rahmen der Abwicklung der Verträge Daten des Nutzers. GEEZY beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes.

Ohne Einwilligung des Nutzers wird GEEZY Bestands- und Nutzungsdaten des Nutzers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

Ohne die Einwilligung des Nutzers wird GEEZY Daten des Nutzers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

Weitere Informationen zum Umgang mit den persönlichen Daten des Nutzers sind unter der Datenschutzerklärung von GEEZY zu finden.

 

§10. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine später in sie aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesen AGB oder ihren Ergänzungen heraus-stellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. § 306 Abs. 2 und 3 BGB bleibt davon unberührt.

 

 

 

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Häufig gestellte Fragen:

Welche Containergrößen gibt es?

Wir arbeiten nicht mit klassischen ISO-Container Abmessungen, weshalb wir flexibler in der Findung der passenden Größe sind. Produktionstechnisch können einzelne Containermodule von 1.500 mm x 1.500 mm bis 6.000 mm x 3.000 mm hergestellt werden. Unterhalb finden Sie von uns empfohlene/gängige Abmessungen:

Standard-Außenabmessung (Breite):
2.450 mm / 3.000 mm

Individual Außenabmessung (Breite):
1.500 mm - 2.990 mm (oben angeführte Standards ausgenommen)

Häufig verwendete Außenabmessung (breite):
4,900 mm / 6.000 mm / 7.350 mm

Individual Außenabmessung (Länge):
1.500 mm - 6.000 mm

Braucht man eine Genehmigung oder kann man die Container einfach aufstellen?

Ob Ferienhaus, Lager oder Werkstatt, für die Aufstellung und Nutzung eines Containers, der nicht nur vorübergehend auf einem Auflieger abgestellt wird, muss oft eine Genehmigung bei der örtlichen Gemeinde beantragt werden. Abhängig von der tatsächlichen Größe und des Verwendungszweckes können auch Container anzeige- bzw. bewilligungspflichtige Bauvorhaben sein. Bitte beachten Sie hierzu die jeweilige Bauordnung der Bundesländer. Sollte eine Genehmigung notwendig sein, unterstützt Conliving Sie bei diesem Vorhaben mit unseren kompetenten Fachwissen und Architekten.

Werden Container überhaupt für die Nutzung zugelassen?

Unsere Raummodule erfüllen alle Vorschriften eines herkömmlichen Gebäudes entsprechend der EnEV 2016, sowie der zutreffenden Bauordnung. Die Landesbauordnungen regeln genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie bauliche Anlagen jeglicher Nutzung – mit großen regionalen Unterschieden. In einigen Bundesländern wie beispielsweise Bayern sind Bauten im Außengebiet grundsätzlich genehmigungspflichtig, in anderen sind sie verfahrensfrei, sofern sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Dadurch kann bei Bedarf die jeweilige Container Raummodul Lösung an das Ortsbild angepasst werden. Dies kann oftmals die Farbe und Art der Fassade, sowie die Dachform beeinflussen.

Benötigt man eine Fundamentplatte?

Eine komplette Fundamentplatte ist nicht notwendig. Unsere Container stehen ausschließlich auf den Ecken und dem umlaufenden Stahlrahmen. Aus diesem Grund ist die Aufstellung auf einem Punkt- oder Streifenfundamenten ausreichend.

Wer erstellt das Fundament?

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, das Fundament selbst zu erstellen bzw. örtliche Baufirmen/Baumeister zu beauftragen. Unsere Techniker stellen für jedes Projekt passende Fundamentvorschläge zur Verfügung. Wichtig hierbei ist, dass auch unsere Vorgaben hinsichtlich des Abstandes zum Erdreich eingehalten werden. Optional gibt es die Möglichkeit die Fundamente durch uns erstellen zu lassen.

Kann man die Container auch in Einzelteilen liefern lassen?

Es gibt Unternehmen, bei denen aufgrund der Transportwege und der Quantität die Containereinheiten in einem zerlegten Zustand ("Flat-Pack") geliefert und Vorort montiert werden. Bei unseren hochwertigen Raummodulen besteht jedoch ausschließlich die Möglichkeit diese in fertiggestellter Größe zu transportieren. Die Zufahrt muss daher zwingend für LKW bzw. Kran gegeben sein.

Wer macht die Anschlussarbeiten oder die Montage?

Unsere Leistung beinhaltet die Anschlüsse und Verbindungen innerhalb der Containermodule. Den Anschluss der werkseitig erstellten Leitungen (Wasser + Kanal + Strom) an die vorbereiteten Versorgungsleitungen, muss bauseits durch örtliche Betriebe erstellt werden. Im Projektverlauf werden die verschiedenen Anschlussmöglichkeiten abgeklärt.

Gestalten Sie Ihren Container selbst!

Ob Einzelcontainer oder Mehrfachcontainer unsere preiswerten, herkömmlich, errichteten Wohngebäude beinhalten vollständig alle derzeitig gegebenen Anforderungen. Nach Wunsch können unsere Experten eine visuelle Darstellung Ihrer Wunschcontainer erstellen.

Container konfigurieren

Conliving Raumlösung - Container kaufen

Die Conliving GmbH bietet Ihnen zahlreiche Variationen und Kombinationen an Containern. Von Einzelcontainern bis zu Mehrfach– und Bürocontainern, bieten wir eine umfangreiche Auswahl an Angeboten. Darüber hinaus kümmern wir uns, um die Sicherheit, den Transport und die Montage von Containern.

Die Conliving GmbH ist ein modernes und dynamisches Unternehmen, das sich mit der kompletten Herstellung, von industriellen Objekten, Stahlkonstruktionen, Containern und Modulbauten beschäftigt, d.h. von ihrem Design und Entwicklung bis auf die Herstellung und Montage. Wir bieten Ihnen preiswerte Produkte, eine schnelle Lieferung und große Kapazitäten. Egal, ob Sie kurzfristig neue Räumlichkeiten benötigen, oder die Auslagerung Ihres Geschäftes planen, wir sind der ideale Partner bei der Umsetzung Ihrer Wünsche und Ziele.

Durch eine schnelle Abwicklung und geringe Lieferzeit sind die Kauflösungen von der Conliving GmbH die ideale Lösung um schnell neuen Wohnraum zu schaffen.

Wir verfügen über folgende Zertifikate für unsere Container
  • EN 1090-1

    LL-C (Certifaction)

  • ISO 3834

    LL-C (Certifaction)

  • ISO 9001

    LL-C (Certifaction)

  • ISO 14001

    LL-C (Certifaction)

Broschüre Conliving - Container Download Broschüre (Jetzt unsere Conliving Broschüre unverbindlich runterladen inkl. Preisliste)

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